WELCHE VORTEILE EIN ZOLL-LAGER HAT

Transitware muss, auch wenn sie nur zwischengelagert wird, beim Eintritt in die EU verzollt werden. Es sei denn, sie befindet sich bis zum Transport in ihr eigentliches  Bestimmungsland in einem Zoll-Lager. Dann entfällt die Einfuhr-Verzollung.

Wenn Sie Waren wieder ausführen, können Sie ein Zoll-Rückerstattungsverfahren anstreben, um die bei der Einfuhr gezahlten Zölle erstattet zu bekommen. Das ist mit ganz erheblichem buchhalterischen Aufwand verbunden. Ein Zoll-Lager erspart diesen, weil Sie die Waren rechtlich nicht eingeführt und folglich auch keinen Zoll gezahlt haben.

Neben den Zoll-Abgaben werden Waren, die in die EU eingeführt werden, auch mit einer Verbrauchssteuer belastet: der Einfuhr- Umsatzsteuer. Diese kann bei der Wieder-Ausfuhr rückerstattet werden. Besser, sie gar nicht erst entrichten zu müssen, indem die Ware bis zur Weiterleitung in ihr Bestimmungsland in einem Zoll-Lager verbleibt.

Auch Transit-Waren, die zurückgeschickt werden, unterliegen den zollrechtlichen Bestimmungen.
Über ein Zoll-Lager wird die Abwicklung von Retouren erheblich vereinfacht.

Trotz aller elektronischen Vernetzungen und Erleichterungen sind Zoll-Verfahren oft sehr kompliziert und aufwändig. Je nach Warengruppe sind sogar persönliche Absprachen mit den Zoll-Behörden notwendig. Auch der Einsatz der finanziellen Mittel (vom Entrichten der Einfuhr-Abgaben bis zu deren Rückerstattung) kann ganz erheblich sein. Nicht so in einem Zoll-Lager. Dort befindet sich die Ware zollrechtlich nicht in der EU. Erst wenn ihr Bestimmungsland klar ist, wird sie in das entsprechende Zoll-Verfahren überführt.